Sie waren verärgert über die Kirche oder enttäuscht von ihr, oder Sie wurden persönlich verletzt. Das Leben aber ist weitergegangen und heute haben sich Ihre Fragen geändert. Sie wollen heute vielleicht wieder in einer Gemeinschaft den Glauben leben und feiern, und Sie wollen wieder in die Kirche zurückkehren. Hier erfahren Sie was zu tun ist.
Bitte rufen Sie in der Pfarrkanzlei an und vereinbaren Sie ein Gespräch mit dem Pfarrer oder einem Seelsorger Ihres Vertrauens:
01 4862279 (Pfarrkanzlei, Mo-Fr 9-12:00)
Der Pfarrer wird Sie fragen, warum Sie damals aus der Kirche ausgetreten sind und was Sie jetzt zur Rückkehr bewegt. Sie müssen keine auswendig gelernten Gebete aufsagen oder beim Pfarrer eine Art Prüfung ablegen!
Die Wiederaufnahme geschieht durch den von Ihnen ausgewählten Priester. Das kann ganz schlicht in seiner Kanzlei geschehen, aber auch feierlich während eines Gottesdienstes in der Kirche oder im Familienkreis. Sie können hier jene Form wählen, die Ihnen zusagt.
Bitte mitnehmen:
Sie müssen auch keinen Kirchenbeitrag nachzahlen. Die Beitragspflicht beginnt erst wieder mit dem Eintritt.
Sie gehören einem anderen christlichen Bekenntnis an und wollen in die römisch-katholische Kirche eintreten? Einen Übertritt können Sie in jedem beliebigen Pfarramt vollziehen. Voraussetzung ist die vorherige Abmeldung von Ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft beim Magistratischen Bezirksamt (für den 16. Bezirk: Richard-Wagner-Platz 19).
Benötigte Dokumente: