Der Vermögensverwaltungsrat, kurz VVR genannt, ist ein eigenständiges Gremium, das für Finanzen und bauliche Maßnahmen in der Pfarre zuständig ist. Ebenso hat der VVR den Haushaltsplan und den Jahresabschluss zu erstellen. Der VVR ist gesetzlicher Vertreter der Pfarre hinsichtlich der Vermögensverwaltung. Die ehrenamtlichen Mitglieder des VVR sind haftbar.
Statuten des VVR (Erzdiözese Wien)
Der VVR trifft sich mindestens viermal im Jahr. Die Sitzungen sind nicht öffentlich zugängig.
Gemäß der Ordnung der Erzdiözese Wien muss der VVR den Jahresabschluss im Mai dem PGR zur Abstimmung bringen und öffentlich bekanntgeben.
Der Jahresabschluss des Vorjahres liegt ab Mai oder Juni für zwei Wochen in der Pfarrkanzlei zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Der VVR wird vom PGR und dem Pfarrer bestellt. Die Amtszeit entspricht der des PGR jeweils 5 Jahre. Nach jeder PGR Wahl wird auch der VVR neu bestellt.
Der VVR ist für die Vermögensverwaltung, der PGR für pastorale Angelegenheiten der Pfarre zuständig.
Der VVR hat dem PGR regelmäßig, zumindest zweimal jährlich, über seine Tätigkeiten zu informieren. Die Zusammenarbeit in unserer Pfarre erfolgt insbesondere dadurch, dass der stellvertretende Vorsitzende des VVR auch PGR Mitglied ist und bei den PGR Sitzungen über die Tätigkeiten des VVR berichtet.
Thomas Natek
Pfarrer, geb.1968
Vorsitzender
Michael Wiehart
Angestellter, geb.1959
Stellvertretender Vorsitzender
Heimo Kraus
Angestellter, geb.1976
Schriftführer
Andreas Zulehner
Bankangestellter, geb.1971
Günter Hink
Zimmermann, geb.1964
Peter Hink
Hafner, geb.1976