In der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 22.Oktober sind auch weiterhin keine Einschränkungen vorgesehen. Das gilt auch für Kirchen. In Gottesdiensten und Veranstaltungen gibt es keine Abstandsregeln und das Tragen einer FFP2 Maske beruht auf freiwilliger Basis.
Die folgenden Angaben sind laut diözesanen Richtlinien zur Corona-Pandemie vom 22.Oktober 2022 gültig.
Status 22.Oktober 2022:
Am 1.Juni wurde mit den Lockerungen der Bundesregierung auch in den Kirchen die Maskenpflicht ausgesetzt. Diese Regelung blieb auch im Herbst aufrecht und wurde am 22.Oktober verlängert. Das Gesundheitsministerium überließ den Kirchen sogar die Möglichkeit Ausnahmeregelungen zu treffen, wenn deren Einhaltung kontrolliert werden kann.
In Sandleiten gibt es bis auf Weiteres keinerlei Einschränkungen in Gottesdiensten. Das Tragen einer FFP2 Maske bleibt eine freiwillige und persönliche Entscheidung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorgaben der Bischofskonferenz und der Erzdiözese:
Corona Verordnung für Kirchen angemessen (Erzdiözese Wien)
Rahmenordnung ab 1.Juni ausgesetzt (Bischofskonferenz)
Auch für pfarrliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte gibt es ab November 2022 bis auf Weiteres keine Einschränkungen. Das Tragen einer FFP2 Maske bei Veranstaltungen bleibt eine freiwillige und persönliche Entscheidung.
Auch beim persönlichen Besuch in der Pfarrkanzlei ist keine Maske notwendig (Stand 22.Oktober 2022).
01 4862279 (Mo - Fr 9-12:00)
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