Seit 1.Juni sind in Gottesdiensten und Veranstaltungen alle Einschränkungen aufgehoben, das bleibt bis auf Weiteres auch im Herbst aufrecht. Das Tragen einer FFP2 Maske nur auf freiwilliger Basis.
Die folgenden Angaben sind laut diözesanen Richtlinien zur Corona-Pandemie vom 4.August 2022 gültig.
Status 11.September 2022:
Am 1.Juni wurde mit den Lockerungen der Bundesregierung auch in den Kirchen die Maskenpflicht ausgesetzt. Diese Regelung bleibt auch im Herbst aufrecht und es gilt weiterhin die letzte gültige Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 4.August.
Damit gibt es bis auf Weiteres keinerlei Einschränkungen in Gottesdiensten. Das Tragen einer FFP2 Maske bleibt eine freiwillige und persönliche Entscheidung.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorgaben der Bischofskonferenz und der Erzdiözese:
Ab 1.Juni Corona Regeln vorübergehend ausgesetzt
Rahmenordnung ab 1.Juni ausgesetzt
Diözesane Richtlinien zur Corona-Pandemie (Stand 4.August)
Auch für pfarrliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte gibt es im Herbst 2022 bis auf Weiteres keine Einschränkungen. Das Tragen einer FFP2 Maske bei Veranstaltungen bleibt eine freiwillige und persönliche Entscheidung.
Auch beim persönlichen Besuch in der Pfarrkanzlei ist keine Maske notwendig (Stand 1.September 2022).
01 4862279 (Mo - Fr 9-12:00)
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