Ab 1.Juni sind auch in Gottesdiensten und Veranstaltungen alle Einschränkungen aufgehoben. In Gottesdiensten besteht keine Maskenpflicht mehr, auch beim Betreten und Verlassen der Kirche.
Die folgenden Angaben sind laut Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 16. April 2022 gültig.
Status 1.Juni 2022:
Mit den allgemein gültigen Lockerungen ab 1. Juni sind auch alle Einschränkungen in Gottesdiensten bis auf Weiteres aufgehoben. Auch beim Betreten und Verlassen der Kirche besteht keine Maskenpflicht mehr.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorgaben der Bischofskonferenz vom 1.Juni 2022:
Auch für pfarrliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte sind alle bisherigen Regeln bis auf Weiteres ausgesetzt. Es besteht keine Maskenpflicht.
Auch beim persönlichen Besuch in der Pfarrkanzlei ist keine Maske notwendig.
01 4862279 (Mo - Fr 9-12:00)
Kommentar schreiben