Seit 16.April besteht in Gottesdiensten keine Maskenpflicht mehr. Beim Betreten und Verlassen der Kirche muss eine FFP2 Maske getragen werden, während des Gottesdienstes ist Maske empfohlen, aber nicht verpflichtend. Bei Veranstaltungen und Pfarrkaffee gibt es keine Einschränkungen.
Die folgenden Angaben sind laut Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 16. April 2022 gültig.
Status 20.Mai 2022:
Am 16.April 2022 wurden für den Besuch eines Gottesdienstes fast alle Einschränkungen aufgehoben. Beim Betreten und Verlassen der Kirche muss eine FFP2 Maske getragen werden, in den Bänken ist die FFP2 Maske empfohlen, aber nicht mehr verpflichtend.
Das heißt der Besuch eines Gottesdienstes ist fast wie früher.
Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die Vorgaben der Bischofskonferenz vom 16.April 2022:
Für pfarrliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte gelten die entsprechenden Vorschriften der Bundesregierung vom 15.April 2022. Für Osterfrühstück und Pfarrkaffee sind das die Gastronomie Regeln, bei denen keine 3G Kontrolle und keine FFP2 Maskenpflicht mehr vorgesehen ist.
Das Tragen einer FFP2 Maske ist aber, zum eigenen Schutz und zum Schutz der anderen, trotzdem empfohlen.
Auch beim persönlichen Besuch in der Pfarrkanzlei ist das Tragen einer FFP2 Maske empfohlen.
01 4862279 (Mo - Fr 9-12:00)
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