Der Messbesuch ist auch im neuen Jahr trotz steigender Omikron Zahlen mit FFP2 Maske und 1m Abstand möglich. 3G Nachweis ist weiterhin nicht notwendig. Veranstaltungen, die nicht abgesagt wurden, brauchen einen 2G Nachweis. Das Pfarrkaffee ist bis auf Weiteres ausgesetzt.
Die folgenden Angaben sind laut Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 13.Dezember gültig.
Der Besuch eines Gottesdienstes ist auch weiterhin im Jänner 2022 unter Einhaltung der folgenden Maßnahmen möglich:
Ein 3G Nachweis wird nicht verlangt.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die genauen Vorgaben der Erzdiözese laut Bischofskonferenz vom 13.Dezember:
Veranstaltungen und Zusammenkünfte können unter Einhaltung der aktuellen Regeln stattfinden:
Folgende Veranstaltungen werden im Jänner 2022 ausgesetzt:
Jungscharstunden finden im Jänner 2022 erst wieder statt, wenn die neuen Verordnungen der Bundesregierung veröffentlicht werden, Stand 7.Jänner 2022.
Beginn der Vorbereitungsstunden für Erstkommunion und Firmung ist auf Jänner 2021 verschoben. Für die Zusammenkünfte gilt ein eigens erstelltes Präventionskonzept.
Hier die entsprechende Vorgabe der Bischofskonferenz, Stand 15.September 2021:
Im Advent sind alle Erstkommunionkinder, Firmlinge und ihre Familien zur Mitfeier der Gottesdienste eingeladen.
Während des Lockdowns (22.November bis 12.Dezember) sollen Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse verschoben werden.
Danach ist zur Einhaltung der geltenden Corona Regeln ein Präventionskonzept zu erstellen.
Die Pfarrkanzlei ist geöffnet und Parteienverkehr ist mit FFP2 Maske möglich.
Die Pfarrkanzlei ist natürlich auch telefonisch erreichbar:
01 4862279 (Mo - Fr 9-12:00)
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