Für den Besuch von Gottesdensten gilt weiterhin "nur" FFP2 Maskenpflicht. MitarbeiterInnen bei liturgischen Diensten brauchen auch einen 3G Nachweis. Für Veranstaltungen und Gruppentreffen wird ein 2,5G (bis 25 Personen) oder 2G Nachweis (ab 25 Personen) verlangt und FFP2 Maske gegen Vereinbarung.
Die folgenden Angaben sind laut Rahmenordnung der Bischofskonferenz vom 12.November gültig.
Für öffentliche Gottesdienste gilt weiterhin (seit 15.September) für alle Messbesucher eine FFP2 Maskenpflicht.
Neu ab 13.November: Alle MitarbeiterInnen bei liturgischen Diensten (Ministranten, Kommunionspender, Lektoren, Chor, etc.) müssen zusätzlich einen 3G (geimpft, genesen oder getestet) erbringen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie die genauen Vorgaben der Erzdiözese laut Bischofskonferenz vom 15.September:
Ab 15.September wieder FFP2 Masken bei Gottesdiensten
Für alle Veranstaltungen mit bis zu 25 Personen müssen die Teilnehmer einen 2,5G Nachweis (geimpft, genesen oder PCR getestet) erbringen. Bei Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen muss ein 2G Nachweis (geimpft oder genesen) erbracht werden. Ob zusätzlich FFP2 Masken zu tragen sind, kann jede Gruppe individuell vereinbaren.
Jungscharstunden und Erstkommunion/Firmvorbereitung finden unter Einhaltung des Präventionskonzeptes der Bundesregierung statt.
Präventionskonzeptes für Kinder- und Jugendarbeit
Regeln Katholische Jungschar ED Wien (Stand 8.11.2021)
Die Vorbereitungsstunden für Erstkommunion und Firmung starten im November 2021. Dafür werden die Vorschriften noch zeitnah festgelegt und ein entsprechendes Präventionskonzept erstellt. Hier die entsprechende Vorgabe der Bischofskonferenz, Stand 15.September 2021:
Für Taufen, Hochzeiten und Begräbnisse ist zur Einhaltung der geltenden Corona Regeln ein Präventionskonzept zu erstellen.
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